Ratingen, 08.03.2010 Ratsbeschlüsse und fehlende Umsetzung zur Sanierung des Rathauses
Ratsbeschluss zur Rathaus Sanierung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.11.2008 folgenden eindeutigen Beschluss gefasst:
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
2.1 das Sanierungsprojekt für das Rathaus an der Minoritenstraße wieder aufzugreifen;
2.2 den Generalplaner RKW zu bitten, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Ratingen die Sanierungskostenermittlung von Juni 2006 als neue Entwurfsplanungskostenberechnung nach DIN 276 auszuarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen (Kostenstand jetzt und Prognose Fertigstellung);
2.3 für die Projektbegleitung (Raumplanung, Sanierungskonzept und -sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Kosten-, Zeit- und Qualitätskontrolle) ist ein Controller europaweit auszuschreiben.
3. Der Arbeitskreis Rathaus ist am Verfahren zu beteiligen.
Entgegen dem Beschluss zu Ziffer 3 erfolgte eine Beteiligung des AK Rathauses am weiteren Verfahren nicht. Dieser tagte letztmalig am 05.08.2008, d.h. vor der Entscheidung zur Sanierung.
Es stellt sich hier die Frage, warum der AK Rathaus nicht am Verfahren beteiligt wurde, obwohl der Ratsbeschluss eindeutig war.
Eine weitere Befassung mit dem Thema „Rathaus Sanierung“ fand dann in der Sitzung am 16.12.2008 statt. Unter dem TOP „Sanierung des Rathauses Fortschreibung der Kosten durch das Architekturbüro“, 408/2008, wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Zwischenzeitlich erfolgte eine Beendigung mit dem Projektsteuerer BMP und die erneute Ausschreibung dieser Leistung. Diese Entscheidung erfolgte ohne eine formelle Einbindung der Politik bzw. des AK Rathaus. Wie jetzt zu erfahren war, sei der Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit neben Leistungsproblemen bei dem ebenfalls zum Auftrag gehörenden Projekt Feuerwehr eine auftragswidrige Hinwendung von BMP zur Neuplanung des Rathauses. Dieser Umstand ist erklärungsbedürftig, denn mit dieser Begründung müsste doch eigentlich die Zusammenarbeit mit Assmann ebenfalls beendet werden. Die Vielzahl der beauftragten Planer, Controller, Gutachter beim Rathaus ist zumindest augenfällig.
Im Bau- und Vergabeausschuss am 26.02.2009 wurde zur Sanierung des Rathauses, Vergabe der Controlling-Leistungen (Vorlage 17/2009) dann einstimmig beschlossen:
„Die Firma ASSMANN Beraten und Planen, Dortmund, wird beauftragt, die Controlling- und Projektsteuerungsleistungen für die Rathaussanierung durchzuführen.
Der Gesamtbruttopreis für diese Leistung beträgt vorbehaltlich der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat 520.922,50 Euro. „
Eine letztmalige Befassung des Rates fand am 31.03.2009 statt mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Vergabe der Controlling-Leistungen zur Rathaussanierung.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann der abgelaufene Prozess noch als korrekte zeitliche Umsetzung des Ratsbeschlusses angesehen werden, da „nur“ rund vier Monate seit dem Sanierungsbeschluss vergangen waren, wobei allerdings zu bemängeln ist, das entgegen dem Ratsbeschluss vom 27.11.2008 keine Beteiligung des AK Rathauses vom Wechsel des Controllers erfolgt ist.
Materiell wurde allerdings das Thema Rathaus Sanierung seit dem 16.12.2008 nicht mehr im Rat behandelt. Auch gab es seitens der Verwaltung keine weiteren Prozessinformationen, geschweige denn Hinweise, man arbeite an einer Revision des Ratbeschlusses, was ja beim Betrachten der Ergebnisse zu vermuten ist.
Im Ältestenrat am 14.12.2009 stellten dann zwei Mitarbeiter der Firma ASSMANN ihre Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Rathauses vor. Bei dieser Vorstellung wurde ein Kostenvergleich mit dem Generalplaner RKW und dem (vormaligen) Projektsteuerer BMP vorgenommen. Die Verwaltung kündigt eine Vorlage an (363/2009).
Mit der nun vorliegende Vorlage eröffnet die Verwaltung die „Rathaus Diskussion“ erneut mit dem offenkundigen Ziel, den Sanierungsbeschluss zu kippen.
Ich habe die bisherige Chronologie deshalb dargestellt, weil sich aus dem Zeitablauf vom 27.11.2008 bis heute, also über 15 Monate, erhebliche Fragestellungen ergeben, wie ernsthaft die Verwaltung an der Umsetzung des gültigen Ratsbeschlusses gearbeitet hat oder nicht.
Aus diesem Grunde bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Ergänzend zu diesen Fragen bleiben noch offen:
Christian Wiglow

