Die LEG wird großflächig in ihren Wohnungsbestand in der Region investieren, so auch in Ratingen. Dieses wurde in der Presse positiv berichtet. Leider blendet die Mitteilung der LEG einen, besonders für die Mieterinnen und Mieter und die öffentliche Hand, unangenehmen Aspekt völlig aus.
Diese Investitionen in den Bestand wird es nicht zum Nulltarif geben. „Diese geplanten Modernisierungen haben den bitteren Beigeschmack der anstehenden Modernisierungsmieterhöhungen“, meint dazu der SPD Fraktionsvorsitzende Christian Wiglow, „in anderen Städten haben diese schon viele Probleme für Geringverdienende und Transferleistungsbeziehende verursacht“.
Diese zum Teil erheblichen Modernisierungsmieterhöhungen werden viele Mieterinnen und Mieter an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen. Und damit wird der Bestand bezahlbaren Wohnraums noch weiter runtergehen.
Gerade erst gab es in Ratingen West einen Fall mit einer kleineren Zahl von Betroffenen (rd. 100 Grundsicherung und ALG II) durch Modernisierungsmieterhöhungen. Hier hatte auf Betreiben der SPD die Verwaltung Unterstützungsangebote für die Betroffenen angeboten. Die LEG Pläne betreffen aber viel mehr Menschen!
„Mieterinnen und Mieter können bei Modernisierungsmieterhöhungen die sogenannte Härtefallregelung geltend machen“, weist Christian Wiglow darauf hin, „Allerdings ist das Mietrecht eine recht komplizierte Materie mit zwingend einzuhaltenden Fristen. Da sind viele überfordert“.
Umso wichtiger ist aus Sicht der SPD Fraktion, dass die Verwaltung aktiv wird und auf die LEG zugeht, um möglichst frühzeitig für Transparenz zu sorgen, die Betroffenen zu informieren und ihnen Wege der Unterstützung aufzuzeigen.
Dabei sind aus Sicht der SPD folgende Punkte zu beachten, wenn es zu einer Modernisierungsmieterhöhung kommt, die angekündigt werden muss:
Schnelle Beratung ist wichtig
Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen können die vermietenden Personen oder die Wohnungsgesellschaften die Mieten für ihre Wohnungen erhöhen. Diese Erhöhung kann für die Bewohnenden unter Umständen erheblich sein. Wer die neue Miete nicht zahlen kann, sollte sich daher so schnell wie möglich beraten lassen, damit keine Mietschulden entstehen.
Übernahme der neuen Miete prüfen lassen
Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, sollte sich daher umgehend bei Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen entweder im Jobcenter oder bei der Grundsicherung (Sozialamt) beraten lassen – je nachdem von welcher Stelle die Leistungen bezogen werden. Dort wird geprüft, ob die neue Miete und die Modernisierung anerkannt werden können oder ob im Einzelfall eine Härtefallanzeige notwendig ist. Zum Gespräch ist das Schreiben der Modernisierungsankündigung und der Mieterhöhung mitzubringen.
Wohngeld beantragen oder eine Erhöhung prüfen lassen
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können auch einen Mietzuschuss in Form von Wohngeld beim Amt für Wohnungswesen beantragen. Wenn Wohngeld schon gezahlt wird, kann eventuell eine Erhöhung in Frage kommen. Zum Gespräch ist das Schreiben der Mieterhöhung mitzubringen.
Beratung in Mietangelegenheiten
Die Interessen von Mieterinnen und Mietern vertreten zum Beispiel der Mieterverein Düsseldorf e. V. oder der Interessenverband Mieterschutz e. V. Für die Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag erhoben. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, kann bei der zuständigen Stelle prüfen lassen, ob der Jahresbeitrag übernommen wird.