In einem Antrag an den Bürgermeister fordert die SPD Fraktion die Prüfung zur Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Ratingen ist nach wie vor besorgniserregend. „Parallel dazu spitzt sich die Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt immer weiter zu“, schreibt die Verwaltung selber in der Vorlage 192/2018.
Auf Initiative der SPD Fraktion haben sich Ausschüsse und Rat intensiv mit der Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt und den Strategien zur Schaffung von mehr öffentlich-geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum beschäftigt. Dabei standen meist planungsrechtliche Fragen bzw. die Verfügbarkeit von Grundstücken für diesen Zweck im Fokus der Beratungen.
Gleichwohl haben sich durch verschiedene Beschlüsse in der Vergangenheit zur Erschließung neuer Optionen für bezahlbaren Wohnraum wie u.a. über Kindertageseinrichtungen, anderen sozialen Einrichtungen oder über Supermärkten neue Fragen gestellt zur Umsetzung und zu den maßgeblichen Akteuren dafür.
Ratingen verfügt mit der WOGERA über einen potenten Akteur. Unabhängig davon stellt sich die Frage gerade bei der Erprobung neuer Optionen, ob nicht ein im unmittelbaren städtischen Zugriff befindlicher Akteur auf dem Wohnungsmarkt eine wirksame Ergänzung sein könnte. Die SPD Fraktion bejaht diese Frage und sieht verschiedene Vorteile.
Eine eigene Wohnungsgesellschaft bietet ein dauerhaftes Belegungsrecht, erspart vergabe- und wettbewerbsrechtliche Probleme und schafft die Garantie, das Mietniveau dauerhaft bezahlbar zu halten. Durch das Eigentum an Wohnraum in der städtischen Wohnungsgesellschaft kann auch vermieden werden, dass nach Wegfall der Sozialbindung bei öffentlicher Förderung durch Mieterhöhungen der Bestand bezahlbarer Wohnung wieder schrumpft, wie es ansonsten bei Investoren immer wieder geschehen ist (siehe LEG und andere).
Mit einem eigenen Belegungsrecht kann auch die Quartiersentwicklung im Sinne der Kommune gesteuert werden, so dass eine stabile Bevölkerungsmischung erreicht werden kann.
Ferner bietet ein solcher Eigenbetrieb die Möglichkeit, außerhalb der haushaltsrechtlichen Vorgaben schnell zu agieren, wie es bei größeren Herausforderungen erforderlich ist (zum Beispiel schnelles Schaffen von Kapazitäten für unterzubringende Personen). Zudem könnte über eine solche eigenen Gesellschaft zusätzliches Know-how und Kompetenzen an die Verwaltung gebunden werden, auf das Gesamtverwaltung zugreifen könnte.
Daher beantragt die SPD-Fraktion die Erstellung einer Vorlage, in der die Gründung einer eigenen städtischen Wohnungsgesellschaft geprüft werden soll. Neben den erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und der notwendigen Kapitalausstattung sollen bei der Erstellung dieser Vorlage folgende Überlegungen handlungsleitend sein:
- Die städtische Wohnungsgesellschaft übernimmt das Management der städtischen Wohnungen und entlastet damit die Kernverwaltung (Geschäftsbesorgungsvertrag). Diese bilden den „Grundstock“ der Gesellschaft.
- Es wird eine schmale Verwaltungsstruktur mit Synergien zur Kernverwaltung aufgebaut.
- Gute Beispiel andere Kommunen wie zum Beispiel der Neusser Bauverein, die Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf SWD sind auf ihre Übertragbarkeit zu überprüfen.
- Handlungsfelder der geplanten städtischen Wohnungsgesellschaft sollen in Ergänzung den Tätigkeitsfeldern und -möglichkeiten der WOGERA und anderer in Ratingen agierenden Wohnungsgenossenschaften definiert werden.
- Als Zielzahl für die städtische Wohnungsgesellschaft wird einschließlich der zu übernehmenden kommunalen Wohnungen bis zum Jahre 2030 ein Bestand von 1.000 Wohnungen definiert.
Erwägenswert wäre auch zu prüfen, ob die Pensionsrückstellungen nicht nachhaltig wirksamer, rentierlicher und effektiver in einer solchen städtischen Wohnungsgesellschaft investiert werden könnten als durch Kapitalanlagemodelle.