Satzung der Stadt Ratingen zur Erhebung von Elternbeiträgen
Familienfreundliche Regelungen für Familien mit mehr als einem Kind
Mit dem Beschluss zur Vorlage 274/2018 hat der Rat weitergehende Entlastungen für Eltern in den Kindertageseinrichtungen einstimmig beschlossen. In der Vorlage wird ausgeführt:
„Ebenso wichtig war es dem Rat, die in Ratingen ausgeprägt familienfreundliche Geschwister-Kind-Regelungen unangetastet zu lassen.“
In der Praxis des Verwaltungsvollzuges bedeutet der als Entlastung intendierte Ratsbeschluss für Familien mit mehr als einem Kind nun doch offenbar eine zusätzliche Belastung, wie sich aus mehreren Beschwerdefällen ergeben. Ich zitiere aus einem Beschwerdebrief:
Durch das beitragsfreie halbe Vorvorschuljahr unseres jüngeren Sohns wird unser älterer Sohn in der OGS wieder voll berechnet. Das bedeutet für uns zwar kein Beitrag mehr für unseren Jüngeren, dafür aber 100€ pro Monat mehr für unseren Älteren – wo hier die anvisierte Entlastung sein soll, verstehen wir nicht.
Zumal damit eine ungerechte Ungleichbehandlung zu Familien mit nur einem Kind vorgenommen wird, diese Familien profitieren immer zu 100%, während Familien mit 2 oder mehr Kindern im ungünstigsten Fall gar nicht davon profitieren.
Als zweiter Anhang liegt noch mal der Beschluss der Stadt Ratingen von 2017 vor. Hier wurde bereits anerkannt, dass Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern (Landesgesetz) nicht auf einmal teurer werden dürften, nur weil die Vorschulkinder beitragsfrei gestellt waren. Diese gelten laut Gesetzlage trotzdem als Zahlkinder. Die Stadt hat uns hier auch die Beiträge zurückgezahlt und somit den Sachverhalt ja eingestanden. Warum dann jetzt- 1,5 Jahre später – schon wieder? Wartet man hier auf eine Klage und Richtigstellung durch Gerichte?
In dem konkreten Fall steigen durch den o.g. Ratsbeschluss in der Umsetzung die Elternbeiträge für die OGS von 92,50 € auf 185 €! Die SPD Fraktion kann gut verstehen, dass die Eltern dieses nicht als „Entlastung“ verstehen können. Begründet wird dieses durch die Verwaltung durch „den Wegfall der Geschwisterermäßigung … wegen der vorzeitigen Beitragsfreistellung des Geschwisterkindes in der Kindertagesstätte“.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung stellen sich die komplexen Geschwisterkind-Regelungen im Zusammenwirken der unterschiedlichen Rechtskreise (Landesrecht und kommunales Satzungsrecht) so dar:
- 23 V KIBIZ regelt: „Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.“ Dieses bezieht sich auf die landesgesetzliche Beitragsfreistellung.
Die städtische Beitragsfreistellung für die letzten 7 Monate des 2. Kindergartenjahres vor der Einschulung definiert das freizustellende Kind nicht als Zählkind. Dies ist dem Beschluss des Stadtrates vom 10.10.2018 geschuldet: Die Geschwisterkinderregelung wird an dieser Stelle nicht erfasst.
Ergebnis ist somit in diesen Fällen, dass für (jüngere) Geschwisterkinder von freizustellenden Kindern des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung ein Beitrag gezogen wird.
Für Geschwisterkinder in OGS Betreuung steigt der Beitrag in diesem Fall von 50% auf 100%, wenn kein Beitrag in Kita und/oder Tagespflege gezahlt wird.
Fakt ist also, dass vorrangig solche Eltern entlastet werden, die zuvor keine anderweitige Entlastung (Geschwisterregelung) erfahren hatten. Bei allen anderen steht der Entlastung an der einen Stelle eine Belastung an der anderen Stelle gegenüber.
Dieses kann nach Ansicht der SPD Fraktion nicht die Absicht des Stadtrates gewesen sein. Es war zumindest in dieser Ausprägung nicht die Ansicht der SPD Fraktion. Wir wollen auch eine spürbare Entlastung für Familien mit mehr als einem Kind und stellen daher folgenden Antrag:
Die Elternbeitragssatzung ist wie folgt zu überarbeiten:
Die Geschwisterkinder-Regelung gilt auch für die durch kommunale Satzung beitragsfrei gestellten Kinder (Änderung § 5 Absatz 4 der Beitragssatzung.