Private Solaranlagen ab 01.01.2021 retten

Im Jahr 2000 wurde vom deutschen Gesetzgeber das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) verabschiedet. Es sollte eine nachhaltige Entwicklung der Stromversorgung erreichen, die Neu- und Weiterentwicklung von Stromerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energien wie die Photovoltaik fördern und dadurch auch die volkswirtschaftlichen Kosten durch Energieimport senken und gleichzeitig den Klimaschutz vorantreiben.

Nach 20 Jahren laufen nun die ersten EEG –Förderungen für Solaranlagen aus. Damit ist es dann nicht mehr möglich, Solarstrom ohne eine neue Regelung weiterhin ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

„Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen wäre es aber vollkommen unsinnig, Photovoltaik-Anlagen stillzulegen, die auch nach 20 Jahren Betriebszeit noch ausreichend Strom erzeugen“, meint dazu Christian Wiglow, SPD-Bürgermeisterkandidat. „Wir brauchen dazu eine Nachfolgeregelung, nach der der örtliche Stromnetzbetreiber, das heißt die Stadtwerke Ratingen, weiterhin die Solarstrommengen aufnimmt und den Anlagebetreibern vergütet“.

Für den Fall, dass ein Einspeiser 100 % seiner Produktion ins öffentliche Netz einspeist (Direktvermarktung) wird ein entsprechender Vertrag mit den Stadtwerken Ratingen geschlossen, das gilt auch für Anlagen mit Eigenverbrauch für die Überschussmengen.  In einem Antrag fordert nun die SPD, dass über die Stadtwerke Ratingen sichergestellt wird, dass ab dem 01.01.2021 Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen, die aus der EEG-Förderung heraus fallen, ins Netz der Stadtwerke eingespeist und angemessen vergütet wird.