In der Ratssitzung am 18.08.22 sollte eigentlich ein Maßnahmenkatalog beschlossen werden, mit dem Stadt Ratingen für die sich abzeichnende Energiekrise gewappnet sein sollte, zumindest so gut, wie machbar.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, sich an dem aktuell im Bundeswirtschaftsministerium diskutierten Einsparziel von 20% zu orientieren, was aus Sicht aller Fraktionen auch begrüßt wurde.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion muss die Politik in dieser Situation mutig und entschlossen handeln, und zwar so schnell wie möglich. Allen ist dabei klar, dass dieses nicht ohne schmerzliche Einschnitte gehen wird. Dazu ist angesichts der Lage die SPD-Fraktion auch bereit. Denn es geht diesmal nicht vorrangig um die steigenden Kosten, sondern um die Verfügbarkeit der Energie!
Dafür muss aber auch die Verwaltung die notwendigen Daten und Informationen liefern. Dieses geschah aber leider nicht, obwohl eigentlich Zeit genug gewesen wäre und über die Stadttochter Stadtwerke die Verbrauchsdaten für die städtischen Einrichtungen der letzten Jahre abrufbar sein müssten. Diese werden ja bereits bei den Etatberatungen als Grundlage für die Mittel für Strom und Heizung zur Verfügung gestellt, ebenso wie dieses Jahr schon mehrfach Verwaltungsvorlagen für Mittelmehrbedarfe beraten wurden.
Wenn 20% des Gas-/Stromverbrauchs eingespart werden sollen, muss die Politik wissen, was 100% sind und wer die Haupttreiber sind. Klar ist, dass die Eishalle und die Bäder sehr große Verbraucher sind. Leider konnte die Verwaltung im Gegensatz zu den Stadtwerken bei den Bädern nicht einmal für die Eishalle die Daten in der Sitzung liefern. Damit ist eine so weitgehende Entscheidung über den Umgang mit der Eishalle nicht seriös möglich gewesen.
Daher beantragte die SPD-Fraktion eine Ältestenratssitzung, damit eine Sondersitzung des Rates stattfindet, zu der die für eine Entscheidungsfindung erforderlichen Daten vorliegen. Diese soll dann am 30.08.22 stattfinden.
Die SPD-Fraktion hofft, dass die anderen Fraktionen die Zeit nutzen, um auch über den Vorschlag der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 23.30 Uhr bis 5 Uhr (außer natürlich an sicherheitsrelevanten Orten) wie auch der Lichtzeichenanlagen nachzudenken. Bei 2 Mio. KW Stunden Gesamtverbrauch für die Straßenbeleuchtung liegt in der Nachtabschaltung erhebliches Potential. Andere Angebote könnten dann ggf. weniger stark eingeschränkt werden.