Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum für alle

Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware. Ratingen muss eine Stadt sein, in der alle Menschen eine bezahlbare Wohnung finden können. Dazu gehören in einer älter werdenden Stadt auch barrierefreie und bezahlbare Wohnungen, damit die Menschen in ihrem Umfeld bleiben können. Die Stadt muss endlich ihre planungsrechtlichen Instrumente nutzen und auch selber viel stärker als Akteur auftreten als bisher. Daher wollen wir eine städtische Wohnungsgesellschaft. Dafür stehen wir.

Die Situation ist nach wie vor dramatisch: Der Bestand an Sozialwohnungen ist von 6.798 Wohnungen in 1990 um über 60% auf nur noch 2.627 im Jahre 2014 zurückgegangen. Bis zum Jahre 2026 wird der Bestand um weitere 15% auf nur noch 2.225 Wohnungen zurückgehen. Gleichzeitig steigt die
Nachfrage, ohne dass es eine nennenswerte Bautätigkeit für bezahlbaren Wohnraum gibt. Reichlich vorhandene Fördermittel werden seit Jahren nahezu ungenutzt zurückgegeben.

Um unsere Ziele zu erreichen sind massive Anstrengungen und eine Umsteuerung der bisherigen Planungspolitik dringend erforderlich. Unsere Wohnungsbaupolitik setzt ein belastbares Bekenntnis des Rates zu öffentlich geförderten Wohnungsbau voraus.

Im Einzelnen lauten die Forderungen:

  • Eindeutige Bevorzugung von Genossenschaftsmodellen als Garant für dauerhafte mieterfreundliche Rahmenbedingungen
  • Schaffung einer städtischen Wohnungsgesellschaft
  • Vorgabe: 25% bis maximal 60% öffentlich-geförderter Wohnungsbau in allen Bebauungsplänen (Anteil variabel je nach Lage / Zuschnitt Plangebiet)
  • Erschließung zusätzlicher, dezentraler Bauflächen für bezahlbaren Wohnraum im gesamten Stadtgebiet unter Nutzung der beschlossenen Möglichkeiten über Kindertageseinrichtungen, Supermärkten und Stellplätzen; ebenso durch Umwidmung nicht mehr benötigter Gewerbestandorte
  • Erstellung eines verbindlichen Masterplans zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit einer Meilensteinplanung zur Umsetzung
  • Nutzung aller Fördermittel für öffentlich-gefördertem Wohnungsbau
  • Schaffung barrierefreien Wohnraums / Ertüchtigung des Bestandes im Sinne der Barrierefreiheit
  • Schaffung von Wohnraum für Auszubildende, z.B. als gefördertes Wohnheim